Ölbrennwertheizung
Ölbrennwertkessel sind moderne Ölkessel welche den Brennwerteffekt nutzen um noch höhere Wirkungsgrade und ein geringeren Heizölverbrauch zu erzielen. Aufgrund des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) dürfen Heizölkessel ab dem 01.01.2026 nur noch eingebaut werden, wenn erneuerbare Energien anteilig den Energiebedarf des Gebäudes abdecken oder wenn kein Gas-/ Fernwärmenetz anliegt bzw. die Anbindung technisch nur sehr schwer oder unmöglich ist.
Förderungen für Ölbrennwertgeräte werden nicht mehr vergeben. Dennoch können energieeinsparende Maßnahmen am Gebäude oder zusätzliche erneuerbare Energien gefördert werden. Aktuelle Informationen finden sie auch hier auf der Website der BAFA.